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- ===== Allgemeine Vereinbarungen zu GEM-View innerhalb von DEUTSCHLAND =====
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- Die Vereinbarungen mit Cybercube treten wieder in Kraft! Cybercube kann in
- MEINEM NAMEN die Anfragen auf Registrierung bündeln und mir zur
- Registrierung übermitteln.
- Lexicor hat bezüglich des Rechtes zum User-Support angefragt.
- Lexicor darf in MEINEM NAMEN den Registrierungsvorgang, der ausschließlich
- durch mich erfolgt erläutern, ist aber nicht autorisiert Schecks
- entgegenzunehmen und an mich weiterzuleiten.
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- 1) Jedermann darf GEM-View als Shareware Produkt frei kopieren. Gebühren,
- die für die Diskette und den Kopieraufwand dürfen nicht erhoben werden.
- 2) Jeder der es wünscht darf in MEINEM NAMEN und unter Berücksichtigung
- des Copyrights Fragen zu GEM-View beantworten und die Formalitäten zur
- Registrierung erläuteren. Über Features nicht erhältlicher Versionen
- ist Stillschweigen zu bewahren.
- DIE EINRICHTUNG EINES NEUEN DISKUSSIONSFORUMS IST VON MIR ZU GENEHMIGEN!
- ICH BIN VOR DER DURCHFÜHRUNG DIESER MAßNAHME ZU UNTERRICHTEN.
- 3) Die Entgegennahme von Registrierungswünschen und deren Weiterleitung
- an mich für die Registrierung bedürfen meiner AUSDRÜCKLICHEN,
- schriftlichen GENEHMIGUNG. (Cybercube ist im Besitz des Rechtes)
- Für diesen zusätzlichen und freiwilligen SERVICE dürfen dem Anwender
- keine zusätzlichen Kosten entstehen.
- 4) Die Registrierung der Shareware Versionen von GEM-View erfolgt aus-
- schließlich durch mir. Dem Anwender wird, je nach Version, eine auf
- seinen Namen registrierte Version oder der Schlüssel zur Registrierung
- direkt von zugesandt. Das heißt ohne den Mittler, der die
- Registrierungswünsche entgegengenommen hat.
- 5) Es wird gestattet, daß GEM-View auf eine Utility-Diskette aufgebracht
- wird, wenn aus den dem Begleittext EINDEUTIG hervorgeht, daß GEM-View
- kein Bestandteil dieser Diskette ist, sondern ein eigenständiges
- Programm und eine zu registrierende Version ist. Das Verwenden einer
- von einer Version von GEM-View, die von einer Utility-Diskette stammt
- bedarf weiterhin der Registrierung, wenn dies nicht schon zuvor erledig
- worden ist.
- ICH BIN VOR DER DURCHFÜHRUNG DIESER MAßNAHME ZU UNTERRICHTEN.
- EINE VERSION DER DISKETTE IST MIR UNAUFGEFORDERT ZUZUSENDEN!
- 6) Zu GEM-View darf von jedem der es wünschst eine Dokumentation erstellt
- und vertrieben werden. Es ist darauf zu achten, daß der Anwender
- darüber aufgeklärt wird, daß er NUR das Handbuch/Buch erwirbt, aber
- KEINERLEI Rechte an der Benutzung des Programmes selbst. Die Version
- von GEM-View ist weiterhin zu registrieren.
- - Bei Anfragen ist der Kunde auf diesen Umstand hinzuweisen.
- - Desweiteren muß auf der Diskette an einer deutlich sichbaren Stelle
- ein entsprechender Vermerk angebracht sein.
- - Im Handbuch/Buch ist direkt nach dem Titelblatt darauf hinzuweisen,
- daß ich an diesem Buch nicht beteiligt bin. Auf diesen Umstand ist
- auch bei Anfragen hinzuweisen.
- - Fordert der Kunde das Buch und die Diskette an, so ist die Diskette
- nicht in das Buch zu integrieren. Jede Versandform, die die Vermutung
- erzeugen würde, daß GEM-View mit dem Buch erworben wird ist zu
- vermeiden.
- ICH BIN VOR DER DURCHFÜHRUNG DIESER MAßNAHME ZU UNTERRICHTEN.
- DIE ZUSENDUNG EINES EXEMPLARS DES HANDBUCHES/BUCHES WÜRDE MICH FREUEN!
- 7) Alle hier aufgeführten Vereinbarungen gelten ausschließlich für
- alle Shareware-Versionen von GEM-View. Dies sind zum Augenblicklichen
- Zeitpunkt die Versionen bis 2.30!
- Die Shareware-Versionen können problemlos an der Copyright-Meldung in
- der Dialogbox "About GEM-View..." erkannt werden.
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- Marl, 25.6.1993
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- Dieter Fiebelkorn
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